Professionell. Vertrauenswürdig. Kompetent.
Professionell. Vertrauenswürdig. Kompetent.
Professionell. Vertrauenswürdig. Kompetent.
Eine individuelle und persönliche Beratung ist uns besonders wichtig.
Das Leistungsangebot der D+S Steuerberatungsgesellschaft beinhaltet es, Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden zu vertreten.
Sie können auf unsere professionelle Fachkompetenz vertrauen. Wenn wir Sie steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich beraten, berücksichtigen wir nicht nur die aktuelle Situation Ihres Unternehmens oder Privatvermögens, sondern auch wie es in Zukunft weitergehen soll. Wir beraten Sie von Anfang an ganzheitlich in Ihrem Unternehmen und Vermögensaufbau.
Unternehmen
Unsere Leistungen im Überblick:
- Finanzbuchführung
- Lohnbuchführung
- Jahresabschlüsse einschl. Offenlegungspflichten
- Steuererklärungen
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Steuerbelastungsvergleiche, Rechtsformwahl
- Steuerliche Erb- und Nachfolgegestaltung
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
Privatpersonen
Unsere Leistungen im Überblick:
- Einkommensteuererklärungen
- Steuerliche Beratung bei Abfindung, Entschädigungen für mehrere Jahre
- Steuerliche Erb- und Nachfolgegestaltungen
- Anfertigung von Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen
- Steuerliche Beratung für den Immobilienkauf und -verkauf, Vermietung und Verpachtung
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
Freiberufler und Künstler
Unsere Leistungen im Überblick:
- Lohn- und Finanzbuchführung
- Jahresabschlüsse
- Steuererklärungen
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Künstlersozialkasse
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Steuerliche Erb- und Nachfolgegestaltungen
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
Weitere Leistungen im Überblick:
- Existenzgründungsberatung
- Steueroptimale vorausschauende und vorausplanende Gestaltungsberatung
- Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten
- Wirtschaftsprüfung, die gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen von mittelgroßen Gesellschaften (§§ 264a Abs. 1, 267 Abs. 2 HGB) können von unserem Geschäftsführer, der zusätzlich zum Steuerberater auch Wirtschaftsprüfer in Einzelpraxis ist, durchgeführt werden.